Service
Hier finden Sie viele weitere Informationen zu unserer Gemeinde.
(Wieder-) Eintritt
Sie spielen mit dem Gedanken, (wieder) in die evangelische Kirche einzutreten? Darüber freuen wir uns sehr. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.
Zum Gespräch bringen Sie bitte nach Möglichkeit Ihre Austrittsbescheinigung, einen Nachweis über Ihre Taufe (Taufurkunde, Eintrag im Stammbuch der Eltern) und Ihren Ausweis mit. Mit Ihnen zusammen füllen wir während des Gespräches unten stehendes Formular aus und können Ihnen im Anschluss die (Wieder-) Aufnahme bestätigen.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenfrei und auch dann möglich, wenn Sie vor Ihrem Austritt einer anderen Konfession (katholisch, orthodox, freikirchlich) angehört haben. Eine erneute Taufe ist in der Regel nicht vorgesehen. Menschen, die von der katholischen zur evangelischen Kirche übertreten wollen, müssen zuerst ihren Austritt aus der katholischen Kirche beim Amtsgericht erklärt haben, um dann in unsere Gemeinde aufgenommen werden zu können.
Es ist auch möglich, sich für den (Wieder-) Eintritt an die zentrale Bochumer Wiedereintrittsstelle zu wenden. Weitere Infos zum (Wieder-) EIntritt finden Sie auf den Seiten unserer Landeskirche.
Stiftung
Über nachstehenden Antrag kann jeder eine Förderung eines Projektes aus den Erträgen der Stiftung stellen, soweit der Förderzweck der Stiftungssatzung entspricht. Der Antrag ist bis zum 15. Februar eines Jahres beim Stiftungsrat einzureichen. Bis zum 31. März eines Jahres entscheidet der Stiftungsrat über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel.
Friedhöfe
- Faltblatt Friedhöfe Querenburg
- Grabstätten Garten der Erinnerung - Schattbach
- Faltblatt Alter Kirchhof von Ümmingen
- Broschüre Evangelische Friedhöfe in Bochum
- Friedhofssatzung
- Änderung der Friedhofssatzung Januar 2020
- Friedhofsgebührensatzung
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung April 2023
- Grabmal- und Bepflanzungssatzung